Vielfältig, stigmatisiert und über­sehen. Armut und Un-Vereinbarkeit

von Tanja Abou

2025

Dass die Vereinbarkeit von unbezahlter Care-Arbeit und Erwerbs­tätigkeit eine massive Heraus­forderung ist, bedarf keiner großen Erklärung mehr. Die Bewältigung dieser Heraus­forderungen hängt auch davon ab, ob man von Klassismus betroffen ist oder nicht. Ins­besondere materielle Armut ist ein Thema, dass aus­geklammert wird, obwohl es ein massiver Belastungs­faktor ist.

Die Kritik, dass feministische Vorkämpfer*innen den Weg geebnet haben für Karrieren auf dem Rücken von schlecht bezahlten Care-Arbeiter*innen ist ein wesentlicher Punkt, um den es hier aber nicht vorrangig gehen soll. Vielmehr soll die Lebens­welt derer in den Blick genommen werden, die es sich nicht leisten können, die an sie ge­stellten An­forderungen gegen Bezahlung an Andere abzugeben.

Die mangelnde Vereinbarkeit von Erwerbs­tätigkeit und sorgenden Tätigkeiten ist in Deut­schland besonders ausgeprägt, was Personen, die Pflege- und Betreuungs­verantwortungen tragen, über­proportional von der Erwerbs­arbeit aus­schließt und sie einem höheren Armuts­risiko aussetzt (Mogge‐Grotjahn 2012). Laut der Bertelsmann Stiftung besteht in Deutschland eine anhaltend hohe Armuts­gefährdung von allein­erziehenden Familien, obwohl die Eltern­teile häufig erwerbstätig sind. Besonders allein­erziehende Mütter sind betroffen, da sie den Großteil der Kinder­betreuung über­nehmen und oft auf Sozial­leistungen angewiesen sind. Etwa 41 % der alleinerziehenden Familien gelten als einkommens­arm, verglichen mit deutlich niedrigeren Raten bei Paar­familien. Auch regionale Unter­schiede werden deutlich, wobei Allein­erziehende in West­deutschland häufiger von Sozial­leistungen ab­hängen als im Osten (Bertelsmann Stiftung 2024).

Trotz Maßnahmen wie dem Unterhalts­vorschuss bleibt die finanzielle Situation vieler Allein­erziehender kritisch, auch wegen unregelmäßiger Unter­halts­zahlungen. Die Verein­barkeit von Familie und Beruf könnte durch bessere Infrastruktur wie Kita­plätze und flexible Arbeits­modelle gefördert werden. Zudem sollten Väter verstärkt in die Ver­antwortung für Care-Arbeit einbezogen werden. Der aktuelle Gesetz­entwurf zur Kinder­grund­sicherung wäre ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings bräuchte es um­fassendere finanzielle Unter­stützung, um die Armuts­falle für allein­erziehende Familien zu überwinden.

Dass materielle Armut nicht als Herausforderung diskutiert wird, der wir als Ge­sellschaft solidarisch begegnen müssen, sondern in individualisierten Schuld­zuweisungen an die Betroffenen, zeigt sich am deutlichsten an der Diskussion um das Bürgergeld. Von „Total­verweigerung“ ist hier die Rede. Presse und Populist*innen über­tönen sich in stigmatisierenden Zuschreibungen.

Dabei ist die Gruppe der Bürgergeldempfänger*innen äußerst vielfältig. Sie umfasst nicht nur erwerbs­fähige Personen, die Leistungen beziehen, sondern auch jene Mit­glieder ihrer Bedarfs­gemeinschaften, die nicht erwerbsfähig sind, wie zum Beispiel Kinder sowie kranke oder arbeits­unfähige An­gehörige. Am Stichtag des 1. August 2023 bezogen etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, darunter rund 1,5 Millionen nicht erwerbsfähige Kinder unter 15 Jahren. Von den verbleibenden etwa 4 Millionen erwerbsfähigen Leistungs­berechtigten waren etwa 20 % in Beschäftigung. Ungefähr 40 % dieser Gruppe standen dem Arbeits­markt zur Verfügung. Die restlichen rund 40 % der erwerbsfähigen Leistungs­berechtigten waren dem Arbeits­markt jedoch nicht oder nur ein­geschränkt verfügbar, da sie beispiels­weise in Ausbildung oder Studium waren, Kinder betreuten, vorüber­gehend arbeits­unfähig waren oder Angehörige pflegten. Es zeigt sich, dass die Arbeits­markt­teilnahme für bestimmte Gruppen, also junge Menschen, ältere Personen und chronisch Kranke, eingeschränkt ist, was deren finanzielle Stabilität gefährdet und sie in prekäre Lebens­lagen drängt. Zudem sind viele Leistungs­bezieher*innen „Working Poor“, also Aufstocker*innen, die trotz Lohn­arbeit nicht von ihren Ein­künften leben können.

Dass es eine wirtschaftliche und emotionale Heraus­forderung ist, wenn Eltern pflege­bedürftig werden und in ein Pflege­heim ziehen müssen, wird als Belastungs­faktor zu wenig diskutiert. In vielen Fällen sind die Kosten für die Pflege hoch und stellen eine er­hebliche zusätzliche finanzielle Last für die verbleibenden Familien­mitglieder dar. Diese Situation verschärft sich für die oben schon genannte Gruppe der allein­erziehenden Mütter, die ohnehin mit begrenzten finanziellen Mitteln jonglieren. Der Druck, diese finanziellen Verpflichtungen zusätzlich zur eigenen Lebens­führung zu bewältigen, kann über­wältigend sein und materielle Armut weiter verstärken.

Auch wenn es möglich ist, finanzielle Unter­stützung zu beantragen, muss verdeutlicht werden, dass jede Geld­leistung, die zur Verfügung gestellt wird, antrags­abhängig ist. Dieser Prozess, der oft komplizierte bürokratische Verfahren erfordert, kann für diejenigen, die bereits belastet sind, eine zusätzliche Hürde darstellen. Zudem müssen diese Anträge zyklisch, mit unter­schiedlichen Fristen, neu gestellt werden. Dabei haben sich Bearbeitungs­zeiten verlängert, und oft bedarf es mehrerer Bearbeitungs­schleifen, bis oft minimale Beträge bewilligt werden. Für diejenigen, die ihren Alltag zwischen Erwerbs­arbeit, Pflege und Kinder­betreuung manövrieren, stellen Antrags­prozesse häufig eine erhebliche zeitliche und psychische Belastung dar. Dies verstärkt die Risiken und Barrieren, denen sie gegenüber­stehen, deutlich.

Diese Herausforderungen betreffen auch Auszubildende. Um ihre Aus­bildung zu finanzieren, jonglieren junge Menschen ohne finanzielle Rücklagen oft mit einem Mix aus (zusätzlichen) Jobs, Bafög und anderen Leistungen, wie BAB (Bundes­ausbildungs­beihilfe) und Kindergeld. Diese „Puzzle­finanzierung“ ist nicht nur kompliziert, sondern zusätzlich mit erheblichem büro­kratischem Aufwand verbunden. Die Antrags­verfahren sind komplex und variieren je nach individueller Lebens­lage. Besonders schwierig haben es Auszu­bildende, die noch bei ihren Eltern wohnen. Sie müssen sich nicht nur mit den allgemeinen Heraus­forderungen der Finanzierungs­findung auseinander­setzen, sondern auch mit den spezifischen Bedingungen für junge Erwachsene in dieser Lebens­situation. (Aus-)Bildungs­entscheidungen hängen in Deutschland massiv von der sozialen Herkunft ab (Abou 2024).

Ein zentrales Thema, das im Kontext materieller Armut diskutiert werden muss, ist die Rolle finanzieller Mittel für die Ver­wirklichung von Lebens­zielen. Finanzielle Ressourcen eröffnen in der derzeitigen Gesellschaft Wunsch­horizonte, die ohne sie unvorstellbar wären. Die Beschränkung von Möglich­keiten durch finanzielle Knapp­heit führt zur Zementierung eines „Class Dream Gap“, einer Kluft zwischen den Träumen von Individuen und den realistisch erreichbaren Zielen, die durch ihre soziale Klasse definiert werden. Diese Lücke zeigt, wie finanzielle Ein­schränkungen über die materielle Dimension hinaus­gehen und tief in die Sphäre persönlicher Ver­wirklichung und sozialer Integration hineinreichen.

Die Herausforderungen, die mit Blick auf Klassismus, materielle Armut und Verein­barkeit deutlich werden, stellen zentrale Heraus­forderungen für soziale Gerechtig­keit dar. Die Betrachtung dieser Problem­bereiche erfordert einen viel­schichtigen Ansatz, der weit über reine Verwertungs­logiken hinausgeht. Stattdessen sollte Vereinbar­keit als die Möglichkeit verstanden werden, ein Leben in Würde zu führen, das alle Facetten gesell­schaftlichen Mit­einanders berücksichtigt, ein­schließlich sozialer, kultureller und ökonomischer Aspekte.

Literatur:
Abou, Tanja (2024): Klassismus im Bildungssystem, Unrast, Münster.

Bertelsmann Stiftung (2024): Trotz Arbeit haben Alleinerziehende noch immer das höchste Armutsrisiko, Trotz Arbeit haben Alleinerziehende noch immer das höchste Armutsrisiko, aufgerufen am 17.10.2024.

Mogge‐Grotjahn, Hildegard (2012): Gesellschaftliche Ein‐ und Ausgrenzung – Der soziologische Diskurs Gesellschaftliche Ein‐ und Ausgrenzung. In: Huster, Ernst-Ulrich/ Boeckh, Jürgen/ Mogge-Grotjahn, Hildegard (Hrsg.): Handbuch Armut und Soziale Ausgrenzung, Springer, Wiesbaden, 45-59.

Zitationsvorschlag:
Abou, Tanja 2025: Vielfältig, stigmatisiert und über­sehen. Armut und Un-Vereinbarkeit. In: tifs-Einwürfe. Tübinger Institut für gender- und diversitätsbewusste Sozialforschung und Praxis e.V. Verfügbar unter: https://www.tifs.de/tifs-einwuerfe/vielfaeltig-stigmatisiert-und-uebersehen-armut-und-un-vereinbarkeit [Abgerufen am Datum].